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   OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98   

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OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98 (https://dejure.org/1998,14629)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.1998 - 11 L 4371/98 (https://dejure.org/1998,14629)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 1998 - 11 L 4371/98 (https://dejure.org/1998,14629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 5 A 682/97
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.4.1997, InfAuslR 1997, 420) ist anerkannt, dass die Ansprüche auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a GG und auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG einerseits, die mit einem Asylantrag verfolgt werden (vgl. § 13 Abs. 1 und 2 AsylVfG), und die Ansprüche auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1-4 oder Abs. 6 Satz 1 AuslG andererseits, von dem beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unterlegenen Asylbewerber regelmäßig sämtlich zum Gegenstand des Asylprozesses vor dem Verwaltungsgericht gemacht werden.

    Dies hat zur Folge, dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz anfällt (BVerwG, Urt. v. 15.4.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, das entscheidungserhebliche tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 19.5.1992, BVerfGE 86, 133, 145 f.; Berlit, in: GK-AsylVfG, § 78 Rdnr. 259).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    Dafür spricht auch - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1998 (DVBl 1998, 725) in den Vordergrund gestellte Grundsatz der Beschleunigung des Asylverfahrens.
  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    Bereits mit Urteil vom 27. Februar 1996 (DVBl. 1996, 624) hatte das Bundesverwaltungsgericht zudem ausgeführt, dass in dem Verfahren der Schutzgewährung für Ausländer, die politische Verfolgung geltend machten, eine umfassende, alle Arten des Schutzes einbeziehende Entscheidung ergehen solle.
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    Die in der Antragsschrift weiter aufgeworfene Frage, wann neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen und ob dazu auch Gutachten oder Auskünfte gehören können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschl. v. 11.12.1989, NVwZ 1990, 359 = DVBl 1990, 494; Urt. v. 27.1.1994, BayVBl 1994, 632).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 11 L 4371/98
    Soweit die Beigeladenen rügen, das Verwaltungsgericht sei nicht auf die im Gutachten von Rumpf enthaltenen Gefährdungstatbestände ausserhalb des Strafrechts eingegangen und sei daher zu einem falschen Ergebnis gekommen, wenden sie sich im Kern gegen die Sachverhalts-und Beweiswürdigung, die aber grundsätzlich der Überprüfung im Berufungszulassungsverfahren entzogen ist und auch nicht über den Umweg der Gehörsrüge mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 4.4.1991, InfAuslR 1991, 262 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 3032/07

    Geltung der Qualifikationsrichtlinie für unanfechtbar abgeschlossene Fälle -

    Nachdem die hier maßgebliche Änderung der Rechtslage (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. VwVfG) mit Ablauf des 10.10.2006 (Ablauf der Umsetzungsfrist der Qualifikationsrichtlinie und Eintritt deren unmittelbarer Anwendbarkeit; vgl. Art. 38 Abs. 1 QRL) eingetreten ist, wäre die Antragsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG nur dann am 10.01.2007 - und damit vor Eingang des Antrags beim Bundesamt am 11.01.2007 - abgelaufen gewesen, wenn der Kläger oder ein Bevollmächtigter (vgl. zur Zurechnung NiedersOVG, B.v. 18.11.1998 - 11 L 4371/98 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 51 Rdn. 47; vgl. auch BGH, B.v. 30.03.1993 - X ZR 51/92 - NJW 1993, 1596; U.v. 16.12.1959 - IV ZR 206/59 - NJW 1960, 818; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 586 Rdn. 2 jeweils zu § 586 Abs. 2 ZPO) bereits am 10.10.2006 positive Kenntnis von der Rechtsänderung gehabt hätten.
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